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   VGH Hessen, 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92   

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VGH Hessen, 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 (https://dejure.org/1993,9055)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 (https://dejure.org/1993,9055)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 13 UZ 2018/92 (https://dejure.org/1993,9055)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92
    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1992 -- BVerwG 9 C 21.92, 9 C 22.92, 9 C 23.92 und 9 C 24.92 --) inzwischen zu diesem Reintegrationsabkommen grundsätzlich Stellung genommen und entschieden, daß dieses Abkommen aus Deutschland zurückkehrenden Vietnamesen im Falle ihrer freiwilligen Rückkehr Straffreiheit garantiere.
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 22.92

    Anerkennung als Asylberechtigter - Politische Verfolgung eines Ausländers -

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92
    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1992 -- BVerwG 9 C 21.92, 9 C 22.92, 9 C 23.92 und 9 C 24.92 --) inzwischen zu diesem Reintegrationsabkommen grundsätzlich Stellung genommen und entschieden, daß dieses Abkommen aus Deutschland zurückkehrenden Vietnamesen im Falle ihrer freiwilligen Rückkehr Straffreiheit garantiere.
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 24.92

    Bestrafung wegen "Republikflucht" als politische Verfolgung - Politischer

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92
    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1992 -- BVerwG 9 C 21.92, 9 C 22.92, 9 C 23.92 und 9 C 24.92 --) inzwischen zu diesem Reintegrationsabkommen grundsätzlich Stellung genommen und entschieden, daß dieses Abkommen aus Deutschland zurückkehrenden Vietnamesen im Falle ihrer freiwilligen Rückkehr Straffreiheit garantiere.
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 23.92

    Bestrafung wegen "Republikflucht" als politische Verfolgung - Politischer

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92
    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1992 -- BVerwG 9 C 21.92, 9 C 22.92, 9 C 23.92 und 9 C 24.92 --) inzwischen zu diesem Reintegrationsabkommen grundsätzlich Stellung genommen und entschieden, daß dieses Abkommen aus Deutschland zurückkehrenden Vietnamesen im Falle ihrer freiwilligen Rückkehr Straffreiheit garantiere.
  • VGH Hessen, 19.01.1989 - 13 TE 2028/88

    Keine grundsätzliche Bedeutung, ob äthiopische Flüchtlinge im Sudan vor

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92
    Stützt sich der Antragsteller dabei -- wie im vorliegenden Fall -- auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, muß er, um dem gesetzlichen Darlegungserfordernis genüge zu tun, zumindest darlegen, welche konkrete und in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage oder welche bestimmte und für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle bedeutsame Frage tatsächlicher Art er einer obergerichtlichen Klärung zugeführt wissen möchte (vgl. zum früheren Recht in § 32 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG a.F.: Hess. VGH, Beschluß vom 19. Januar 1989 -- 13 TE 2028/88 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2018 - A 4 S 544/18

    Unzulässigkeit des Asylantrags eines in Deutschland geborenen Kindes von im

    Schließlich muss dargelegt werden, warum die aufgeworfene konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage für das Verwaltungsgericht erheblich war und warum sie sich auch im Berufungsverfahren als entscheidungserheblich stellen würde (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, Juris und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 -, AuAS 1997, 261; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, Juris; Hess. VGH, Beschlüsse vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 -, Juris und vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A -, InfAuslR 2002, 156; Sächs. OVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 - Juris; Berlit in: GK-AsylVfG, § 78 Rn. 609 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - A 11 S 2046/13

    Verfolgung von syrischen Rückkehreren bei der Einreise nach Syrien

    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandergesetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel entgegengestellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 - juris und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 - AuAS 1997, 261; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A - juris; HessVGH, Beschlüsse vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 - juris und vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A - InfAuslR 2002, 156; SächsOVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 - juris; Berlit, in: GK-AsylVfG § 78 Rn. 609 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124a Rn. 214).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2018 - A 4 S 169/18

    Keine "teleologische Reduktion" bei Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig

    Schließlich muss dargelegt werden, warum die aufgeworfene konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage für das Verwaltungsgericht erheblich war und warum sie sich auch im Berufungsverfahren als entscheidungserheblich stellen würde (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, Juris und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 -, AuAS 1997, 261; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, Juris; Hess. VGH, Beschlüsse vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 -, Juris und vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A -, InfAuslR 2002, 156; Sächs. OVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 - Juris; Berlit in: GK-AsylVfG, § 78 Rn. 609 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2019 - A 12 S 2881/18

    Zur Rüge im Berufungszulassungsverfahren, das Verwaltungsgericht habe bei dem

    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 - juris und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 - AuAS 1997, 261; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A - juris; Hessischer VGH, Beschlüsse vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 - juris und vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A - InfAuslR 2002, 156; Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 - juris; Berlit in GK-AsylG § 78 Rn. 609 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2015 - A 11 S 2508/14

    Behandlung der Unzulässigkeitsentscheidung nach § 31 Abs. 6 AsylVfG 1992

    Es muss deshalb in der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung deutlich werden, warum prinzipielle Bedenken gegen einen vom Verwaltungsgericht in einer konkreten Rechts- oder Tatsachenfrage eingenommenen Standpunkt bestehen, warum es also erforderlich ist, dass sich das Berufungsgericht noch einmal klärend mit der aufgeworfenen Frage auseinandersetzt und entscheidet, ob die Bedenken durchgreifen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 - juris und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 - AuAS 1997, 261; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A - juris; HessVGH, Beschlüsse vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 - juris und vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A - InfAuslR 2002, 156; SächsOVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 - juris; Berlit, in: GK-AsylVfG § 78 Rn. 609 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2018 - A 11 S 1911/18

    Berufungszulassung im Asylprozess; grundsätzliche Bedeutung einer Frage;

    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, juris, und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 -, AuAS 1997, 261; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris; HessVGH, Beschlüsse vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 -, juris, und vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A -, InfAuslR 2002, 156; SächsOVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris; Berlit, in: GK-AsylG § 78 Rn. 609 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124a Rn. 214).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - 11 S 1296/16

    Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Ausweisung eines assoziationsberechtigten

    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandergesetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel entgegengestellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, VBlBW 2000, 328; vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 -, AuAS 1997; 261; OVG NW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris; HessVGH, Beschluss vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 - juris; vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A -, InfAuslR 2002, 156; SächsOVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25.11 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.2018 - A 11 S 1753/18

    Entscheidungserhebliche Abweichung hinsichtlich allgemeiner

    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, juris, und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 -, AuAS 1997, 261; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris; HessVGH, Beschlüsse vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 -, juris, und vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A -, InfAuslR 2002, 156; SächsOVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris; Berlit, in: GK-AsylG § 78 Rn. 609 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124a Rn. 214).
  • VGH Hessen, 02.12.1993 - 13 UZ 1990/93

    Nichtzulassung der Berufung wegen mangelnder grundsätzlicher Bedeutung der Sache

    Der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf es hierbei nicht bereits dann, wenn das zuständige Oberverwaltungsgericht noch keine Gelegenheit hatte, in einem Berufungsverfahren zu der von dem Asylkläger aufgeworfenen Tatsachenfrage Stellung zu nehmen (Beschluß des Senats vom 28.Januar 1993 - 13 UZ 2018/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2016 - 2 LA 16/16

    (Keine) Zulassung der Berufung bei unzureichender Auseinandersetzung mit der

    Es muss deshalb in der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung deutlich werden, warum prinzipielle Bedenken gegen einen vom Verwaltungsgericht in einer konkreten Rechts- oder Tatsachenfrage eingenommenen Standpunkt bestehen, warum es also erforderlich ist, dass sich das Berufungsgericht noch einmal klärend mit der aufgeworfenen Frage auseinandersetzt und entscheidet, ob die Bedenken durchgreifen (vgl. etwa OVG Schleswig, Beschlüsse vom 30.10.2007 - 1 LA 67/07 - NordÖR 2008, 48 und juris und vom 12.12.1994 - 1 L 201/94 -, juris; VGH München, Beschlüsse vom 10.5.2006 - 1 ZB 06.30447 - und vom 3.2.2006 - 9 ZB 05.31075 - beide juris; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 19.1.2015 - A 11 S 2508/14 - InfAuslR 2015, 168, vom 15.3.2000 - A 6 S 48/00 - juris und vom 28.5.1997 - A 16 S 1388/97 - AuAS 1997, 261; OVG Münster, Beschlüsse vom 21.3.2007 - 15 A 750/07.A - juris; VGH Frankfurt, Beschlüsse vom 28.1.1993 - 13 UZ 2018/92 - juris und vom 13.9.2001 - 8 UZ 944/00.A - InfAuslR 2002, 156; OVG Bautzen, Beschluss vom 2.1.2013 - A 4 A 25/11 - OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 9.10.2015 - 8 LA 146/15 - und vom 1.4.2014 - 13 LA 22/14 - beide juris; Berlit, in: GK-AsylVfG § 78 Rn. 609 ff.).
  • VGH Hessen, 22.07.1994 - 13 UZ 1952/94

    Zulassung der Berufung in Asylsachen wegen grundsätzlicher Bedeutung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2014 - A 11 S 1887/14
  • OVG Niedersachsen, 03.09.1996 - 11 L 3069/96

    Asylfolgeantrag; Wiederaufgreifen nach Ermessen; Asylfolgeantrag; Ermessen;

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